Die Tarifeinigung in den Tarifverhandlungen für die Angestellten von Bund und Kommunen vom 25. Oktober 2020 enthält für alle, für die diese Einigung gilt, eine sogenannte „Corona-Prämie“.
Diese einmalige Sonderzahlung gilt unabhängig davon, ob bereits eine Prämie gezahlt wurde oder nicht. Sie ist bis zu einer Höhe von 1500 Euro steuer- und abgabenfrei, alles darüber hinaus muss normal versteuert werden.
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